Lenkberechtigung "Klasse F"
- Zugmaschinen bis 50 km/h und alle Anhänger
- Motorkarren bis 50 km/h und alle Anhänger
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 50 km/h und Anhänger mit max. 3,5 t hzl. Gesamtmasse
- landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 50 km/h und alle Anhänger
- Einachszugmaschinen bis 25 km/h
- Sonderkraftfahrzeuge mit Anhänger bis 3,5 t hzl. Gesamtmasse
- Transportkarren bis 50 km/h
Ausbildung:
Beginn: frühestens mit 15,5 Jahren
Umfang:
- Theoriekurs "Allgemein" (nur wenn noch kein anderer Führerschein existiert)
- Theoriekurs "Spezifisch F"
- 4 Fahrlektionen
Führerscheinausstellung: frühestens mit 16 Jahren